Gewinnspiel für EM-Karten

Vor wenigen Wochen war zu lesen, dass ein EU-Gericht Microsoft zu einer Strafe von € 497 Millionen verurteilt hat. Diese Strafe ging natürlich durch die Medien, unter anderem auch die Online Tageszeitung DerStandard.at berichtete davon.

Neben diesem Artikel über die Strafe von € 497 Millionen war sogleich ein Werbebanner von Microsoft angebracht über das Customer-Relationship-Management (CRM) Tool von Microsoft. Da gibts ein Gewinnspiel bei dem man mitspielen kann und mit ein wenig Glück gewinnt man – nämlich 2 Karten für die EURO 2008, wie wir es aus dem damaligen Screenshot entnehmen können.

Microsoft Gewinnspiel

Wow – 2 Karten zu gewinnen, mhm… aber Microsoft ist doch… ja genau. Microsoft ist KEIN offizieller Sponsor der EURO 2008 und hat in einem Gewinnspiel den möglichen Gewinn von 2 Karten zur EURO 2008 angeboten. Sowas aber auch. Böse, böse, denn wie allgemein bekannt ist, darf man das nicht. Im Leitfaden der WKO (und auch sonst sehr weit verbreitet) findet man den Hinweis:

Es ist nicht gestattet, Eintrittskarten zu
verkaufen, zum Verkauf anzubieten, weiter zu
verkaufen oder auf eine andere Weise weiter
zu geben. Sie dürfen nicht für kommerzielle
Zwecke wie Promotions, Werbung, als Preis in
einem Wettbewerb oder Gewinnspiel oder als
Teil einer Pauschalreise (z.B. Kombination von
Flug, Hotel und Eintrittskarten) verwendet
werden.
Für den Fall der Verletzung dieser vertraglichen
Pflichten gilt eine Vertragsstrafe von
EUR 5.000,– für jeden Verstoß als vereinbart.

Nachdem Microsoft jetzt € 497.000.000,00 an die EU zahlen muss, so wären zusätzliche € 5.000,00 nicht mehr der große finanzielle Aufwand, oder? 😉

Eine Antwort

  1. Willi 18. Dezember 2007

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