Viele können sich noch erinnern was es für lustige, kuriose und es manchmal auch schmerzhafte Zwischenfälle bei der Weltmeisterschaft 2006 gegeben hat. Der Bäcker wurde von der FIFA verklagt, der kleine Mechaniker bekam eine böse Abmahnung etc.
Die österreichische Wirtschaftskammer, der Vertreter aller Gewerbetreibenden hat rechtzeitig vor der Europameisterschaft einen Ratgeber veröffentlicht in dem die Unternehmer darauf hingewiesen werden, was sie tun dürfen und was nicht. Ein beauftragter Rechtsanwalt gibt unter anderem folgende Tipps:
Auch ein Gewinnspiel oder das Verschenken von Eintrittskarten könnte rechtliche Sanktionen mit sich bringen. Das Verlosen von Tickets greife in die AGBs der UEFA ein. Wer zum Beispiel die Namen der Fußballspieler verwendet, verletzt das Persönlichkeitsrecht der Kicker. Interessantes Detail: So fällt Werbung mit einem selbst gestalteten EM-Logo beispielsweise unter das Gesetz der Irreführung. Damit kommt der „kluge Wettbewerb“ des alternativen EM-Logos eine total neue Bedeutung.